Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Nutzung des Parkplatzbuchungssystems und der von der Gress und Zapp GmbH Int. Spedition (im Folgenden G+Z) angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Soweit Regelungen nicht enthalten sind, wie z. B. hinsichtlich einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

II. Vertragsabschluss

  1. Das Absenden der Buchung an die G+Z stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrags dar.
  2. Die G+Z verschickt eine E-Mail, die die Buchung bestätigt und deren Einzelheiten, wie gebucht, aufführt. Damit kommt ein Vertrag mit diesem Inhalt zustande.
  3. Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich.
  4. Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Einstellung seines Kraftfahrzeugs in der von der G+Z bewirtschafteten Parkfläche Truck Parking Dessau, Am Eichengarten 21a, 06842 Dessau für den in der Buchung vereinbarten Zeitraum. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Ausgenommen von der Nutzungsberechtigung sind ausschließlich als Kurzhalteparkflächen gekennzeichnete Bereiche.
  5. a. Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Aktuell beträgt der Tarif – abhängig vom gebuchten Produkt – für eine überschreitende Nutzung maximal € 15,00 / pro angefangenen 24 Stunden. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die G+Z kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
    b.Die G+Z ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Parkgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
  6. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrags.
  7. Eine Buchung ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmt.
  8. Auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände gelten die Vorschriften des StVG und der StVO.
  9. Mit der Buchung und/oder dem Befahren des Geländes versichert der Kunde, dass der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs zur Zeit des Befahrens im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug betriebssicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert ist. Andernfalls ist die G+Z berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  10. Die G+Z kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass o. a. Voraussetzungen nicht erfüllt sind und der Kunde entsprechende Nachweise (insbesondere TÜV-Plakette, Versicherungsnachweis) nicht vor Ort bereithält. Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
  11. Die G+Z ist berechtigt, Fahrzeuge aus dem Parkhaus zu entfernen, sofern durch auslaufende Kraftstoffe, Öle, oder sonstige Stoffe die Betriebssicherheit des Parkhauses gefährdet und Umweltschäden entstehen können. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.
  12. Widerrechtlich oder falsch abgestellte Fahrzeuge werden durch die G+Z kostenpflichtig entfernt. Die Kosten sind vom Fahrzeugführer entsprechend vor Verlassen des Parkplatzes zu begleichen.

III. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen

  1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn nur möglich, wenn der entsprechend flexible Tarif des einzelnen Produktes ausgewählt wurde. Die Stornierung muss eigenständig unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer der G+Z gegenüber schriftlich erklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang der Erklärung bei der G+Z. Bei Stornierungen, die nach dem Anreisetag erklärt werden, können entsprechend nur die anteiligen Parkgebühren bis zum Ende des Einstellungszeitraumes erstattet werden.
  2. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind ebenfalls nur möglich, sofern der entsprechend flexible Tarif des einzelnen Produktes ausgewählt wurde und noch entsprechende Stellplatzkapazität besteht. Umbuchungs- und / oder Änderungswünsche müssen ebenfalls schriftlich unter dem Menüpunkt LOGIN auf unserer Homepage erklärt werden.
  3. Stornierungen, Umbuchungen und/oder Änderungen von Leistungen, die nicht einem flexiblen Tarif unterliegen, können leider nicht berücksichtigt werden. Die G+Z behält sich daneben in Fällen von Stornierungen, Umbuchungen und/oder nachträglichen Änderungen gebuchter Leistungen vor, vom Kunden die Rücksendung der ausgegebenen Vertragsunterlagen zu verlangen.

IV. Haftung

  1. Die G+Z haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
  2. Für sonstige Schäden haftet die G+Z bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Soweit die Haftung der G+Z ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der G+Z, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
  5. Keine Haftung besteht für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle auf dem Betriebsgelände.
  6. Die G+Z haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
  7. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.